Allgemeine Geschäftsbedingungen der sparcall GmbH

Wiesenburger Str. 11
14806 Bad Belzig
Amtsgericht Potsdam HRB 22018

 

1.Geltung der AGB

Die sparcall GmbH (sparcall) erbringt auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Telekommunikationsdienstleistungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, selbst dann nicht, wenn sparcall diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 sparcall bietet Telekommunikationsdienstleistungen im Wege der gesprächsweisen Nutzung durch Vorwahl einer Verbindungsnetzkennziffer (im Folgenden "Call-by-Call") an. Voraussetzung für die Leistungserbringung ist ein Teilnehmernetzanschluss der Deutschen Telekom AG.

2.2 Das Vertragsverhältnis zwischen sparcall und dem Anschlussinhaber (Kunde) kommt nur zustande, wenn die Teilnehmerrufnummer des Kunden nicht für Sprachdienste im Netz der COLT Telecom bei einem anderen Anbieter registriert ist. Bei Erfüllung der vorgenannten Voraussetzung entsteht das Vertragsverhältnis durch Vorwahl der Verbindungsnetzkennziffer 01028 und dem Zustandekommen der jeweiligen Verbindung. Das Vertragsverhältnis ist auf die Dauer der eingeleiteten Verbindung beschränkt.

2.3 sparcall behält sich vor, den Aufbau einer Gesprächsverbindung und damit das Zustandekommen eines Vertrages abzulehnen; dies gilt insbesondere, wenn der Kunde mit den Verpflichtungen aus anderen bestehenden oder früheren Vertragsverhältnissen mit sparcall im Rückstand ist oder die Art und Weise der Dienstnutzung einen Missbrauch vermuten lässt.
 

3. Leistungsstörungen

3.1 Die von sparcall vermittelten Telekommunikationsverbindungen werden von sparcall im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten hergestellt.

3.2 Zeitweilige Störungen der sparcall- Dienstleistungen können sich beispielsweise aus Gründen höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen sowie wegen Änderungen an den Fernmeldeanlagen der Deutschen Telekom AG und anderer Partner ergeben, die von sparcall zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kundenverhältnis genutzt werden, oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb erforderlich sind. sparcall wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Störungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken.

3.3 Der Kunde wird sparcall unverzüglich über Funktionsstörungen der von Ihm genutzten Telekommunikationsdienste der sparcall unterrichten und sparcall bei der Feststellung ihrer Ursachen sowie bei deren Beseitigung in zumutbarem Umfang unterstützen.
 

4. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Telekommunikationsdienste der sparcall alle geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften sowie die Anweisungen der sparcall zu beachten.
Der Kunde verpflichtet sich, keine Verbindungen herzustellen, bei denen der Kunde oder ein Dritter von der Dauer der Verbindung abhängige Vermögensvorteile erhalten soll.

5. Entgelte

5.1 Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet, die sich aus den von sparcall auf der Webseite www.sparcall.com veröffentlichten Preisen ergeben.

5.2 Die Netzzuordnung richtet sich nach den jeweils gültigen, nationalen Nummernplänen, die als internationaler Standard von der International Telecommunication Union (ITU-T) unter www.itu.int einsehbar sind. Die Unterscheidung von internationalen call-by-call-Verbindungen in Festnetz- oder Mobilfunkverbindung erfolgt nach den im Zielland gültigen Bedingungen wie sie vom Vorlieferanten auf der Grundlage der jeweils im Zielland gültigen Bestimmungen geliefert werden. Nationale Ortsgespräche sind Gespräche, bei denen Anrufer und Angerufener eine identische Ortsnetzkennzahl aufweisen.

5.3 Die Abrechnung erfolgt mit der in der Preisliste angegebenen Taktung. Soweit in der Tarifliste nicht abweichend festgelegt, gilt eine Minutentaktung. Das Gespräch wird für die gesamte Verbindungsdauer einheitlich zum dem Preis abgerechnet, der bei Gesprächsaufbau gegolten hat.

5.4 Sämtliche Entgelte verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer in ihrer jeweils gültigen Höhe.

6. Rechnungsstellung

6.1 Die Rechnungsstellung gemäß Ziffer 6 erfolgt durch einen von sparcall beauftragten Dienstleister auf der Telefonrechnung des Teilnehmernetzbetreibers des Kunden (in der Regel die Deutsche Telekom AG) als Verbindungen 01028 - CallbyCall.

6.2 Die Zahlungspflicht des Kunden für Dienstleistungsentgelte der sparcall besteht für alle Verbindungen von seinem Teilnehmeranschluss, deren Nutzung er ermöglicht, gestattet oder geduldet hat, also auch für Verbindungen, die durch Dritte verursacht wurden, es sei denn der Kunde hat die Nutzung nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.

6.3 Hat der Kunde bei seinem Teilnehmernetzbetreiber einen Einzelverbindungsnachweis beauftragt, werden die Verbindungsleistungen von sparcall auf der Telefonrechnung einzeln aufgeführt. Der Kunde kann die Erstellung eines Einzelverbindungsnachweises nur einheitlich und nur für künftige Verbindungen gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber beauftragen.

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Die Rechnungsbeträge werden mit dem Zugang der Telefonrechnung fällig und können mit befreiender Wirkung an den mit dem Einzug der Forderung beauftragten Teilnehmernetzbetreiber gezahlt werden.

7.2 Der Kunde stimmt ausdrücklich der Erweiterung einer dem Teilnehmernetzbetreiber wirksam erteilten Einzugsermächtigung auf die Forderungen auch aus diesem Vertragsverhältnis zu. Der Kunde beauftragt hiermit seinen mit dem Forderungseinzug ermächtigten Teilnehmernetzbetreiber auch mit deren Einzug dieser Forderungen. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung auf dem angegebenen Einzugs-Konto Sorge zu tragen.

7.3 Gebühren und Bearbeitungskosten aus der Rückbelastung eines Bankeinzuges fälliger Entgelte trägt der Kunde in Höhe der angefallenen Bankgebühren und jeweils 5,00 Euro Verwaltungspauschale, sofern die Rückbelastung auf Ursachen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden beruht. sparcall steht der Nachweis höherer, dem Kunden steht der Nachweis geringerer Kosten der Rückbelastung offen.

7.4 Der Kunde kommt unbeschadet des gesetzlichen automatischen Verzugseintritts nach § 286 Abs. 1 BGB in Verzug, wenn er die Rechnungsbeträge nicht innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungsdatum zahlt. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 5,0% p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz (§288 BGB) verpflichtet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs (z. B. Mahnkosten nach Verzugseintritt) bleibt sparcall vorbehalten.

7.5 Nach Verzugseintritt werden etwaig durch sparcall gestundete Forderungen gegen den Kunden ohne weitere Mahnung der sparcall fällig. Gegen Forderungen von sparcall kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
 

8. Einwendungen

8.1 Der Kunde hat Rechnungen gem. Ziff. 7 nach Zugang zu prüfen. Einwendungen sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht (8) Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Telefonrechnung bezeichneten Anschrift zu erheben. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte, trifft sparcall keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen.

8.2 sparcall sowie der Rechnung stellende Teilnehmernetzbetreiber sind nach Ablauf von 6 Monaten nach Rechnungsversand aus Datenschutzgründen verpflichtet, die der Rechnung zu Grunde liegenden Verkehrsdaten zu löschen. Aus diesem Grund können anschließende Einwendungen gemäß § 45i Abs.2 TKG nicht mehr berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn der Kunde die vorzeitige Löschung der Verkehrsdaten gegenüber dem Rechnung stellenden Teilnehmernetzbetreiber beauftragt hat.

9. Haftung

9.1 Die Haftung von sparcall, deren Organen und Erfüllungsgehilfen gegenüber dem Kunden - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist, mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von sparcall beschränkt. Soweit Kardinalspflichten verletzt werden, haftet sparcall auch für leicht fahrlässig verursachte Schäden, die typischerweise entstehen und die für sparcall im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren, höchstens jedoch bis zu dem Betrag von 5.000,00 Euro je Schadensfall. Entstehen dem Kunden Schäden im Zusammenhang mit den Telekommunikationsdienstleistungen der Interconnect-Partner von sparcall, haftet sparcall jedoch nur in demselben Umfang wie der jeweilige andere Netzbetreiber gegenüber sparcall haftet.

9.2 Die Haftung für Vermögensschäden ist darüber hinaus gemäß § 44 a TKG je Nutzer sowie gegenüber der Gesamtheit etwaig Geschädigter beschränkt, es sei denn sparcall, deren Organen oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich gehandelt.

9.3 Die Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz - mit Ausnahme derjenigen aus unerlaubter Handlung, grob fahrlässigen Verhaltens und arglistiger Täuschung - verjähren in einem Jahr von dem Zeitpunkt an, in dem der Ersatzberechtigte von dem Schaden und von den Umständen, aus denen sich seine Anspruchsberechtigung ergibt, Kenntnis erlangt, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in 3 Jahren von dem schädigenden Ereignis an. Für die Folgen von Störungen und Unterbrechungen der sparcall Telekommunikationsdienste haftet sparcall insoweit nicht, als diese unabwendbar oder für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Dienstes erforderlich sind.

9.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden, sofern diese durch sparcall, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht wurden.
 

10. Fernmeldegeheimnis und Datenschutz

10.1 sparcall wird zum Zwecke der Erbringung und Optimierung ihrer Telekommunikationsdienstleistungen personenbezogene Daten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, sofern das Bundesdatenschutzgesetz sowie telekommunikationsrechtliche Bestimmungen dies erlauben oder der Kunde zustimmt hat. sparcall ist berechtigt, personenbezogene Daten nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen an verbundene Partnerunternehmen weiterzuleiten, sofern berechtigte Interessen des Kunden dem nicht entgegenstehen.

10.2 sparcall wird Verbindungsdaten des Kunden nach Maßgabe der jeweils gültigen rechtlichen Bestimmungen speichern, es sei denn, der Kunde wünscht eine abweichende Speicherung oder sofortige Löschung. Sofern Daten abweichend gespeichert werden oder auf Verlangen des Kunden unverzüglich gelöscht werden, ist sparcall insoweit von der Pflicht zur Vorlage dieser Daten zum Beweis der Richtigkeit der Entgeltrechnung frei.

10.3 sparcall wahrt das Fernmeldegeheimnis nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

11. Streitbeilegung

Beabsichtigt der Kunde im Falle eines Streits mit sparcall über einen der in § 47a Abs. 1 TKG genannten Fälle ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren einzuleiten, ist ein entsprechender Antrag an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Ref. 216, Schlichtungsstelle, Postfach 80 01, 53105 Bonn zu richten. Die weiteren Einzelheiten regelt die Bundesnetzagentur in einer Schlichtungsordnung, die unter www.bundesnetzagentur.de im Internet veröffentlicht ist.
 

12. Sonstiges

12.1 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von sparcall, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

12.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen sparcall und dem Kunden gilt ausschließlich das inländische Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch wirksam.

Stand: 19.03.2012